1) Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen im Folgenden “AGB” der TerrassenWacht GmbH im Folgenden “Verkäufer” gelten für alle Verträge, die zwischen einem Verbraucher oder Unternehmer im Folgenden “Kunde” und dem Verkäufer über die im Ladengeschäft oder in den Verkaufsräumen des Verkäufers ausgestellten und/oder beworbenen Waren abgeschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
1.2 Ein Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3 Ein Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2) Vertragsschluss
2.1 Die auf der Website des Anbieters dargestellten Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich und dienen lediglich dazu, dem Kunden die Möglichkeit zu geben, ein unverbindliches Angebot einzuholen.
2.2 Der Kunde kann seine Anfrage über das Online-Kontaktformular auf der Website des Anbieters abgeben. Nachdem der Kunde die gewünschten Leistungen ausgewählt und das Kontaktformular durchlaufen hat, gibt er durch Klicken des abschließenden "Sende-Buttons" eine rechtlich unverbindliche Anfrage der im Kontaktformular enthaltenen Leistungen ab.
Ein wirksamer Vertrag kommt erst nach Bestellung des Auftraggebers/Kunden und der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die TerrassenWacht GmbH zustande. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Angaben in Prospekten, Katalogen und technischen Unterlagen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als verbindlich bezeichnet wurden. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich die TerrassenWacht GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor.
3) Vertragsdauer und Vertragsbeendigung bei Serviceverträgen
3.1 Der Servicevertrag wird für eine feste Laufzeit von einem (1) Jahr abgeschlossen, beginnend mit dem Datum der Unterzeichnung durch beide Parteien.
3.2 Der Vertrag verlängert sich nicht automatisch nach Ablauf der Vertragsdauer. Eine Verlängerung des Vertrages muss vom Kunden ausdrücklich schriftlich beantragt werden.
3.3 Der Kunde hat die Möglichkeit, den Vertrag vor Ablauf der Vertragsdauer um weitere Zeiträume zu verlängern. Hierzu muss der Kunde mindestens sechs (6) Wochen vor Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit eine schriftliche Verlängerungsanfrage an den Anbieter richten.
3.4 Die Verlängerung des Vertrages bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
3.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
3.7 Kündigungen können schriftlich, in Textform (z. B. per E-Mail) oder in schriftlicher Form an die vom Anbieter auf seiner Website angebotene Kontaktadressen erfolgen.
4) Widerrufsrecht
Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus unserer Widerrufsbelehrung .
5) Vertragliches Rückgaberecht
Zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten bietet der Verkäufer dem Kunden ein freiwilliges Rückgaberecht unter den folgenden Bedingungen an:
4.1 Der Kunde kann die gekauften Artikel innerhalb von vierzehn Tagen nach Vertragsabschluss an den Verkäufer zurückgeben.
4.2 Um das Rückgaberecht auszuüben, muss der Kunde die Artikel innerhalb der genannten Frist in derselben Verkaufsstelle zurückgeben, in der sie erworben wurden. Bei Rücksendung per Post gilt das Versanddatum als fristwahrend.
4.3 Bei fristgerechter Rückgabe erstattet der Verkäufer den Kaufpreis, jedoch nicht die Versandkosten oder Gebühren für die gewählte Zahlungsart. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der zurückgesendeten Artikel.
4.4 Der Kunde trägt die Kosten und das Risiko der Rücksendung.
4.5 Für einen möglichen Wertverlust der Artikel haftet der Kunde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
4.6 Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben durch dieses freiwillige Rückgaberecht unberührt.
6) Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
6.2 Die Zahlungsmöglichkeiten werden dem Kunden im Ladengeschäft des Verkäufers mitgeteilt.
7) Zahlungsverzug/Mahnung
Gerät der Auftraggeber/Kunde in Zahlungsverzug, ist die TerrassenWacht GmbH berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Bei Privatkunden betragen die Verzugszinsen 5% p.A., bei Geschäftskunden 8% p.A. Die TerrassenWacht GmbH behält sich das Recht vor, höhere Schadensersatzansprüche aufgrund des Zahlungsverzuges geltend zu machen, sofern diese nachgewiesen werden können. Alle eventuell entstehenden Kosten durch Mahnungen, Gerichtsverfahren und/oder gerichtliche Mahnverfahren trägt der Auftraggeber/Kunde.
8) Stornierung von Terminvereinbarungen
8.1 Unabhängig von einem ggf. bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht räumt der Anbieter dem Kunden das Recht ein, seine Terminvereinbarung für eine Leistung des Anbieters nach folgender Maßgabe kostenfrei zu stornieren (vertragliches Rücktrittsrecht):
8.2 Der Kunde kann seine Terminvereinbarung bis zu 7 Tage vor Beginn der gebuchten Leistung ohne Angabe von Gründen durch eine gegenüber dem Anbieter in Textform (z. B. E-Mail) abzugebende Erklärung stornieren. Für die Einhaltung der Stornierungsfrist ist der Zugang der Erklärung beim Anbieter maßgeblich. Storniert der Kunde seine Terminvereinbarung fristgerecht, so wird der Anbieter ihm ein ggf. bereits gezahltes Entgelt innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang seiner Erklärung vollständig zurückerstatten. Hierfür kann der Anbieter das gleiche Zahlungsmittel verwenden, welches der Kunde für seine Zahlung an den Anbieter verwendet hat.
8.3 Ein ggf. bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht des Kunden wird durch das vorstehend geregelte Rücktrittsrecht nicht eingeschränkt.
9) Eigentumsvorbehalt
9.1 Gegenüber Verbrauchern behält sich der Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
9.2 Gegenüber Unternehmern behält sich der Verkäufer bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
9.3 Handelt der Kunde als Unternehmer, so ist er zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschließlich Umsatzsteuer) im Voraus an den Verkäufer ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Verkäufer wird jedoch die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.
10) Kein Verkauf an gewerbliche Abnehmer
Die im Ladengeschäft angebotene Ware wird nur an Verbraucher und Unternehmer als Endverbraucher verkauft. Die gewerbliche Weiterveräußerung von Ware ist nicht gestattet. TerrassenWacht GmbH behält sich daher vor, Vertragsangebote, die den Anschein erwecken, zum Zwecke des gewerblichen Weiterverkaufs der Ware abgegeben zu werden, nicht anzunehmen.
11) Mängelhaftung (Gewährleistung auf Produkte)
Soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Hiervon abweichend gilt bei Verträgen zur Lieferung von Waren:
11.1 Handelt der Kunde als Unternehmer,
- hat der Verkäufer die Wahl der Art der Nacherfüllung;
- beträgt bei neuen Waren die Verjährungsfrist für Mängel ein Jahr ab Ablieferung der Ware;
- sind bei gebrauchten Waren die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen;
- beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.
11.2 Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht
- für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden,
- für den Fall, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat,
- für Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,
- für eine ggf. bestehende Verpflichtung des Verkäufers zur Bereitstellung von Aktualisierungen für digitale Produkte, bei Verträgen zur Lieferung von Waren mit digitalen Elementen.
11.3 Darüber hinaus gilt für Unternehmer, dass die gesetzlichen Verjährungsfristen für einen ggf. bestehenden gesetzlichen Rückgriffsanspruch unberührt bleiben.
11.4 Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.
12) Mängelhaftung (Gewährleistung auf Dienstleistungen)
12.1 Unsere Gewährleistung beginnt mit der Abnahme unserer Leistungen gem. § 12 VOB/B. Soweit nichts anderes vereinbart ist, übernehmen wir für alle ausgeführten Leistungen an Bauwerken eine Gewährleistung von zwei Jahren gem. § 13 Nr. 4 VOB/B.
12.2 Unsere Gewährleistung umfasst die Nachbesserung etwaiger Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit unserer Leistungen aufheben oder mindern (§ 13 Nr. 1/5 VOB/B
Minderung kann nur bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung verlangt werden, ferner bei Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Mängelbeseitigung (§ 13 Nr. 6 VOB/B).
12.3 Im übrigen sind vertragliche oder deliktische Schadensersatzansprüche ausgeschlossen soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt.
12.4 Wir haften nicht für Schäden, die ihre Ursachen in der Vor- oder Nachleistung eines Dritten haben (§ 13 Nr. 3 VOB/B) oder die auf Anordnung des Auftraggebers oder der Beschaffenheit oder Eignung von verwendeten Materialien beruhen, die vom Auftraggeber geliefert oder uns von diesem vorgeschrieben wurden. Soweit Mängel auf Materialien zurückzuführen sind, die wir von Dritten bezogen haben, werden von uns auf Verlangen alle insoweit bestehenden Ersatzansprüche gegen Dritte an den Auftraggeber abgetreten. Wir sind bezüglich solcher Mängel nur insoweit gewährleistungspflichtig, als eine Schadloshaltung gegenüber dem Lieferanten für den Auftraggeber unzumutbar, aussichtslos oder bereits fehlgeschlagen ist.
12.5 Mit elastischen Dichtstoffen geschlossene Fugen unterliegen chemischen und/oder physikalischen Einflüssen nach DIN 52460 Abschn. 2 und können reißen. Die unvermeidbaren Verformungen der schwimmenden Konstruktionen überschreiten in der Regel die Elastizität der Fugendichtstoffe. Sie unterliegen insoweit daher nicht der Gewährleistung.
12.6 Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung bzw. übermäßiger Beanspruchung oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
13) Ausführung
13.1 Wir sind bemüht, vorgesehene Fertigstellungstermine einzuhalten. Fertigstellungsfristen sind jedoch nur dann verbindlich, wenn sie mit uns ausdrücklich vereinbart wurden (Vertragsfristen, § 5 Nr. 1 VOB/B). Vom Auftraggeber vorgegebene Einzelfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
13.2 Wir haften nicht für die Einhaltung von vereinbarten Fristen, soweit Verzögerungen auf Umstände im Sinne von § 6 Nr. 2 VOB/B zurückzuführen sind.
13.3 Werden wir an der Einhaltung vereinbarter Fristen durch Verzögerungen der Vorleistungen anderer Handwerker gehindert, sind von uns erforderliche Überstunden- und Feiertagszuschläge zu erstatten, soweit der Auftraggeber oder dessen Bauleitung auf der Einhaltung der Termine oder der Verkürzung einer nach § 6 Nr. 2 VOB/B begründeten Fristverlängerung besteht.
14) Leistungsumfang
14.1 Der Leistungsumfang der bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung stets freibleibenden Angebote ergibt sich aus der in dem Angebot aufgeführten Leistungsbeschreibung. Kommt der Vertrag dadurch zu Stande, dass eine Bestellung des Kunden durch eine Auftragsbestätigung von TerrassenWacht GmbH angenommen wird, so ist die in der Auftragsbestätigung aufgeführte Leistungsbeschreibung maßgeblich.
14.2 Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind und mit der Instandsetzung unverzüglich begonnen werden kann. Im Falle eines verbindlichen Kostenvoranschlages ist eine Überschreitung der Kosten i. H. v. 20 % möglich. Dies insbesondere, wenn sich bei Durchführung des Auftrages die Ausführung zusätzlicher Arbeiten oder die Verwendung zusätzlicher Materialien als notwendig erweist.
15) Begriffsbestimmungen; Umfang der Arbeitsleistungen
Wartung: Sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart oder in den technischen Regeln des Herstellers festgelegt ist, umfassen die Wartungsarbeiten:
- Überprüfung des Zustands der Konstruktion
- Überprüfung von Funktionen und Einstellungen
- Reinigung, soweit möglich und für die Überprüfung der Funktion erforderlich
- Schmierung
16) Nicht durchführbare Leistungen
Unsere zur Abgabe eines Angebots durchgeführte Inspektion sowie weiterer entstandener und zu belegender Aufwand werden dem Auftraggeber auch dann in Rechnung gestellt, wenn die Leistung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann, insbesondere weil;
- der Auftraggeber den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat
- der Auftrag während der Durchführung seitens des Auftraggebers gekündigt wurde
- der beanstandete Fehler während der laufenden Inspektion nicht aufgetreten ist
- die Konstruktion am Tag der Durchführung nicht zugänglich war
- notwendige behördliche Genehmigungen nicht vorliegen
- eine Durchführung aufgrund von von Risiken, die die Sicherheit der Arbeiter gefährden könnten
- der Auftraggeber unrealistische Erwartungen an die Dienstleistung hat
17) Leistungszeit und Leistungsverzögerungen
17.1 Unsere Angaben über voraussichtliche Ausführungsfristen beruhen auf groben Schätzungen und sind daher nicht verbindlich, soweit kein fester Termin ausdrücklich vereinbart wurde.
17.2 Arbeitsunterbrechungen, Verzögerungen und Verlängerungen der Ausführungsfristen über einen ausdrücklich vereinbarten Endtermin hinaus, die auf Umstände zurückzuführen sind, die nicht von uns zu vertreten sind, gehen zulasten und auf Kosten des Bestellers.
17.3 Verzögert sich die Fertigstellung unserer vorzunehmenden Arbeiten durch höhere Gewalt oder nicht zum Leistungszeitpunkt vorhersehbare Ereignisse (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, kriegerische Auseinandersetzungen, Revolution, Terrorismus, Sabotage, Atom-/Reaktorunfälle, Streik, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, Reisewarnungen, ausbleibende oder falsche oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten), sind wir während der Dauer des Ereignisses von unseren Leistungspflichten befreit und die Frist zur Fertigstellung unserer vorzunehmenden Arbeiten verlängert sich angemessen zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Dies gilt auch dann, wenn solche Umstände eintreten, nachdem wir in Verzug geraten sind.
18) Pflichten des Auftraggebers/Kunden
Der Auftraggeber/Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Ausführung der beauftragten Dienstleistungen kostenfrei vorliegen. Unabhängig davon bleiben das Vertragsverhältnis und die Pflichten des Auftraggebers/Kunden gegenüber der TerrassenWacht GmbH bestehen. Der Auftraggeber/Kunde muss sicherstellen, dass die Ausführung der Dienstleistung ohne Einschränkungen möglich ist.
19) Zusatzaufträge
Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung von uns gefordert, haben wie Anspruch auf eine gesonderte Vergütung gem. § 2 Nr. 6 VOB/B. Einer vorherigen Ankündigung dieses Vergütungsanspruches gegenüber dem Auftraggeber bedarf es hingegen nicht.
20) Inspektion
Die Bewertung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen des Prüfers. Es handelt sich jedoch um eine subjektive Einschätzung, die auf den zum Zeitpunkt der Inspektion sichtbaren und zugänglichen Bereichen sowie den Erfahrungen des Prüfers basiert.
Eine Garantie für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Bewertung kann nicht übernommen werden.
Bitte beachten Sie, dass versteckte Mängel oder Schäden, die zum Zeitpunkt der Inspektion nicht sichtbar waren, nicht berücksichtigt werden können.
Es wird daher dringend empfohlen, regelmäßige Inspektionen und Wartungen durchzuführen, um die Langlebigkeit und Sicherheit Ihrer Struktur zu gewährleisten.
Sollten nach der Inspektion neue oder bisher unentdeckte Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an uns.
Außerdem weisen wir darauf hin, dass die Inspektion keine umfassende technische Prüfung darstellt und keine Gewährleistung für zukünftige Schäden oder Mängel übernommen werden kann. Die Verantwortung für die regelmäßige Überprüfung und Instandhaltung der Struktur liegt beim Eigentümer.
21) Haftung
Der Verkäufer haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
21.1 Der Verkäufer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- aufgrund eines Garantie Versprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
- aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
21.2 Verletzt der Verkäufer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
21.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.
21.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Verkäufers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
22) Einlösung von Geschenkgutscheinen
22.1 Gutscheine, die über das Ladengeschäft des Verkäufers käuflich erworben werden können (nachfolgend „Geschenkgutscheine“), können nur im Ladengeschäft des Verkäufers eingelöst werden.
22.2 Geschenkgutscheine und Restguthaben von Geschenkgutscheinen sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar.
22.3 Geschenkgutscheine können nur vor der Abrechnung eines Einkaufs an der Kasse im Ladengeschäft des Verkäufers oder vor Auftragserteilung eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung mit einem bereits abgeschlossenen Einkauf oder Vertrag ist nicht möglich.
22.4 Pro Bestellung und Auftrag kann immer nur ein Geschenkgutschein eingelöst werden.
22.5 Geschenkgutscheine können nur für den Kauf von Waren oder Dienstleistungen und nicht für den Kauf von weiteren Geschenkgutscheinen verwendet werden.
22.6 Reicht der Wert des Geschenkgutscheins zur Deckung der Bestellung oder des Vertrages nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen vom Verkäufer angebotenen Zahlungsarten gewählt werden.
22.7 Das Guthaben eines Geschenkgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
22.8 Der Geschenkgutschein ist übertragbar. Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber, der den Geschenkgutschein im Ladengeschäft des Verkäufers einlöst, leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.
23) Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
24) Gerichtsstand
Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
25) Alternative Streitbeilegung
25.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
25.2 Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
26) Schlussbestimmungen
26.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
26.2 Sofern der Kunde Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt innerhalb der EU ist, finden zudem die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen des Aufenthaltslands des Kunden Anwendung.
26.3 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und TerrassenWacht GmbH der Sitz von TerrassenWacht GmbH.
26.4 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. An die Stelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.
26.5 Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.
24) Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien werden eine dem Sinn und Zweck der nichtigen Vereinbarungen an der nächsten kommenden Vereinbarung treffen. Nebenabreden, Vertragsänderungen oder -Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
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